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FAQ Fahrradhändler

Wir haben Ihnen in einer Aufstellung die am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen – vielleicht ist auch Ihre Frage hierin enthalten.

Leasing Allgemein

Was ist das Bikeleasing?

Bikeleasing ist ein Gehaltsumwandlungsprogramm für Fahrräder und E-Bikes. Nach dem bekannten Dienstwagen-Prinzip können Angestellte ihr Leasingbike bequem über ihre monatliche Gehaltsabrechnung bezahlen und dabei im Vergleich zum Direktkauf deutlich sparen.

Wie lange ist die Leasinglaufzeit?

Grundsätzlich beträgt die Leasing-Laufzeit 36 Monate. Kürzere Laufzeiten sind aufgrund der amtlichen Abschreibungsdauer von Fahrrädern aktuell leider nicht möglich.

Welche Fahrräder können beim Bikeleasing ausgewählt werden?

Grundsätzlich kommen alle Fahrräder für das Bikeleasing in Frage. Ob es sich beim bevorzugten Modell um ein Mountainbike, Rennrad, Trekkingrad oder Lastenrad (Cargobike) handelt, spielt für das Bikeleasing keine Rolle. Die steuerliche Handhabung mit 1% des geviertelten UVP oder des geviertelten Bruttolistenpreises gilt für Fahrräder und auch für alle E-Bikes bis zu 25 km/h. Sogenannte S-Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h sind zulassungspflichtig und benötigen eine zusätzliche Haftpflichtversicherung – diese sind beim Bikeleasing ausgeschlossen.

Können im Bikeleasing auch mehrere Fahrräder pro Mitarbeiter geleast werden?

Ja, grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber die Obergrenze festzulegen. Im Regelfall können Mitarbeitende bis zu zwei Leasinbikes bestellen. Bitte beachten Sie, dass pro Leasingbike ein separater Bestellcode benötigt wird.

Rund um das Fahrrad

Kommen auch reduzierte Fahrräder für das Bikeleasing in Frage?

Ja, grundsätzlich können auch reduzierte Fahrradmodelle geleast werden. Allerdings bemisst sich der geldwerte Vorteil – also die Steuerlast für das Leasingbike – immer auf Basis der geviertelten UVP.

Kann auch Fahrradzubehör mit aufgenommen werden?

Ja, als leasingfähiges Zubehör gilt alles, was zusätzlich fest am Fahrrad verbaut werden kann oder der Sicherung des Rades dient wie z.B. Klickpedale, Gepäckträger, Tacho oder Fahrradschloss. Ebenfalls möglich im Rahmen des Bikeleasings ist auch nicht fest montierbares Zubehör wie beispielsweise Taschen. Diese sind bei Verlust oder Diebstahl über die Versicherung abgedeckt. Allerdings ist für nicht fest verbautes Zubehör die Entschädigungsleistung auf 1.000,- Euro jährlich und pro Versicherungsfall auf 350,- Euro begrenzt.
Komplett ausgeschlossen ist beispielsweise Bekleidung

Dürfen Anbauten vorgenommen werden?

Bei Bestellung des Leasingbikes können Anbauteile mitbestellt und geleast werden. Bei der Rückgabe vom Leasingbikes ist aber wichtig, dass die Anbauteile ordnungsgemäß wieder abgebaut werden.

Bestellcode

Was ist ein Bestellcode?

Ihre Kunden benötigen einen sogenannten Bestellcode, um Bestellungen im Rahmen unseres Bikeleasings bei Ihnen tätigen zu können. Der Bestellcode umfasst dabei ein bestimmtes Budget und läuft nach einer Frist von einem Monat ab. Pro Fahrrad ist ein eigener Bestellcode notwendig.

Der Bestellcode meiner/meines Kundin/Kundens ist abgelauen - Was muss ich tun?

Ist der Bestellcode Ihrer/Ihres Kundin/Kundens abgelaufen, muss diese/r sich lediglich erneut für die Teilnahme am Bikeleasing bewerben. Der Berwerbungslink ist hierzu der selbe. In Kürze erhält Ihr/e Kundin/Kunde einen neuen Bestellcode.

Mein/e Kundin/Kunde möchte ein weiteres Fahrrad leasen - Was gibt es zu beachten?

Pro Rad ist ein eigener Bestellcode notwendig. Dies bedeutet auch, dass pro Rad ein eigenes Budget zur Verfügung steht.

Abholcode

Was ist ein Abholcode?

Zur Abholung des Rades wird ein sogenannter Abholcode benötigt. Nur durch Vorlage des Abholcodes dürfen Sie das Fahrrad an die/ den Kundin/Kunden aushändigen.

Mein/e Kundin/Kunde hat noch keinen Abholcode bekommen - Was muss ich tun?

Sollten Sie Ihre/n Kundin/Kunden bereits darüber informiert haben, dass das Rad abholbereit ist, diese/r jedoch noch keinen Abholcode bekommen haben, so haben Sie das Rad noch nicht über unser Händlerplattform bereit zur Abholung gemeldet.
Sobald dies nachgeholt ist, erhält die/der Kundin/Kunde eine Mail mit dem entsprechenden Abholcode.

Versicherung

Besteht Versicherungsschutz für das geleaste Bike?

Beim Leasing gilt das Leasingobjekt als Sicherheit für die Finanzierung, deshalb muss es zwingend gegen Diebstahl versichert sein. Hausratversicherungen decken oft nur das Eigentum des Versicherten ab oder haben andere Beschränkungen. Deshalb bieten wir das Bikeleasing nur in Zusammenhang mit einer passenden Versicherung an.
Versichert ist das im Versicherungszertifikat aufgeführte Leasingbike sowie

  • die für dessen Funktion dienenden Teile (wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger) – einschließlich des Akkus, des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsicherungen und
  • Zubehör, wie z. B. Kindersitz, Fahrradkorb. Die Entschädigungsleistung für Zubehör inkl. Gepäck ist auf 1.000,- Euro jährlich und pro Versicherungsfall auf 350,- Euro begrenzt.
Nicht versichert sind:
Elektrofahrräder, für die eine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht; Velomobile/vollverkleidete Fahrräder; Eigenbauten; Dirt-Bikes; Nachträglich angebaute optische und/oder elektronische Zubehörteile, wie Navigationssysteme, Action-Cams etc.
Versichert ist die betriebsbedingte Abnutzung der technischen Teile am versicherten Leasingbike, die der Sicherstellung der Fahrtüchtigkeit bzw. Sicherheit dienen, inklusive Reifen und Bremsbelägen (Verschleiß).
Der Versicherungsschutz für Verschleiß besteht frühestens nach Ablauf von vier Monaten nach Versicherungsbeginn, bis zu einem maximalen Fahrradalter von 3 Jahren (ab Neukaufdatum mit Nachweis). Bei Akkus liegt ein Verschleiß vor, wenn dieser nur noch max. 50% der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt. Versicherungsschutz besteht darüberhinaus für folgende Gefahren: Beschädigung und Zerstörung, sowie Diebstahl. Es sei denn diese wurden vorsätzlich herbeigeführt.

Wer ist der Versicherungspartner?

Unser Versicherungspartner ist Hepster (MOINsure GmbH).

Schadensfälle

An wen wenden sich Mitarbeitende bei Problemen mit dem Rad?

Wenn Probleme am Fahrrad festzustellen werden, ist der Fachhändler der richtige Ansprechpartner.

Wo kann man einen Schaden reparieren lassen?

Schäden können grundsätzlich bei jedem Händler bzw. Werkstatt repariert werden. Zuvor muss in jedem Fall eine Schadensmeldung getätigt werden.

Wo wird einen Schaden am Rad gemeldet?

Ein Schaden am Leasingbike meldet der Mitarbeitende bitte direkt an die Versicherung unter folgendem Link: Schadensmeldung

Wo kann der Diebstahl eines Fahrrades gemeldet werden?

Ein Diebstahl melden der Mitarbeitende bitte direkt an die Versicherung unter folgendem Link: Diebstahlsmeldung

Wartung & Inspektion

Wie oft muss das Rad gewartet werden?

Aus Sicherheitsaspekten wird eine jährliche Inspektion empfohlen.

Muss die jährliche Inspektion selbst bezahlt werden?

Nein, die Übernahme der Kosten ist im Versicherungspaket enthalten. Der Versicherer leistet Entschädigung für maximal drei, innerhalb der ersten drei Jahre ab Vertragsschluss durchgeführte Wartungen als vorbeugende Maßnahme gegen voraussichtlich zeitnah eintretende Schäden. Die Wartungsleistung ist begrenzt auf maximal 100 Euro (brutto) je Versicherungsjahr.

Wer ist für die Wartung und Pflege des Fahrrads verantwortlich?

Das Leasingbike gehört zwar rechtlich der Leasinggesellschaft, jedoch ist der Fahrradnutzer für die ordentliche Wartung und Pflege des geleasten Rades verantwortlich.

Fragen? Wir sind für Sie da.

E-Mail: kontakt@wuerth-bike-lease.de

Tel.: +49 (7161) 95136-95

Mo -Fr von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr