Welche Fahrräder können beim Bikeleasing ausgewählt werden?
Grundsätzlich kommen alle Fahrräder für das Bikeleasing in Frage. Ob es sich beim bevorzugten Modell um ein Mountainbike, Rennrad, Trekkingrad oder Lastenrad (Cargobike) handelt, spielt für das Bikeleasing keine Rolle. Die steuerliche Handhabung mit 1% des geviertelten UVP oder des geviertelten Bruttolistenpreises gilt für Fahrräder und auch für alle E-Bikes bis zu 25 km/h.
Sogenannte S-Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h sind zulassungspflichtig und benötigen eine zusätzliche Haftpflichtversicherung - diese sind beim Bikeleasing ausgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am 03.07.2023 von Marketing_2023.