Besteht Versicherungsschutz für das geleaste Bike ?

Beim Leasing gilt das Leasingobjekt als Sicherheit für die Finanzierung, deshalb muss es zwingend gegen Diebstahl versichert sein. Hausratversicherungen decken oft nur das Eigentum des Versicherten ab oder haben andere Beschränkungen. Deshalb bieten wir das Bikeleasing nur in Zusammenhang mit einer passenden Versicherung an.
Versichert ist das im Versicherungszertifikat aufgeführte Leasingbike sowie

  • die für dessen Funktion dienenden Teile (wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger) - einschließlich des Akkus, des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsicherungen und
  • Zubehör, wie z. B. Kindersitz, Fahrradkorb. Die Entschädigungsleistung für Zubehör inkl. Gepäck ist auf 1.000,- Euro jährlich und pro Versicherungsfall auf 350,- Euro begrenzt.
    Nicht versichert sind:
    Elektrofahrräder, für die eine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht; Velomobile/vollverkleidete Fahrräder; Eigenbauten; Dirt-Bikes; Nachträglich angebaute optische und/oder elektronische Zubehörteile, wie Navigationssysteme, Action-Cams etc.

Versichert ist die betriebsbedingte Abnutzung der technischen Teile am versicherten Leasingbike, die der Sicherstellung der Fahrtüchtigkeit bzw. Sicherheit dienen, inklusive Reifen und Bremsbelägen (Verschleiß).
Der Versicherungsschutz für Verschleiß besteht frühestens nach Ablauf von vier Monaten nach Versicherungsbeginn, bis zu einem maximalen Fahrradalter von 3 Jahren (ab Neukaufdatum mit Nachweis). Bei Akkus liegt ein Verschleiß vor, wenn dieser nur noch max. 50% der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.

Versicherungsschutz besteht darüberhinaus für folgende Gefahren: Beschädigung und Zerstörung, sowie Diebstahl. Es sei denn diese wurden vorsätzlich herbeigeführt.

Zuletzt aktualisiert am 03.07.2023 von Marketing_2023.

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